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Mittelständische Unternehmen sind zunehmend international tätig und entsenden Mitarbeiter ins Ausland. Dabei sind verschiedene Aspekte in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen, um den gesetzlichen Anforderungen im In- und Ausland zu genügen und die Risiken für Mitarbeiter und Unternehmen zu minimieren.
Wir betreuen unsere Mandanten sowohl bei Entsendungen von Deutschland ins Ausland als auch umgekehrt. Unsere Kernkompetenz liegt dabei in der Beratung des Unternehmens und der entsandten Mitarbeiter in Fragen der Versteuerung ihrer Einkünfte im In- und Ausland und in der Unterstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen. Wir bieten Ihnen in der engen Zusammenarbeit von Steuerberatern und Rechtsanwälten eine umfassende Dienstleistungspalette: Dabei stehen wir bei der Gestaltung von Nettolohnvereinbarungen und ihren Besonderheiten genauso zur Verfügung wie bei lohnsteuerrechtlichen Fragestellungen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei steuerlichen Außenprüfungen und Außenprüfungen der Sozialversicherungsträger.
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