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Führung von Rechtsbehelfsverfahren

Im Rahmen unserer steuerrechtlichen Beratung führen wir für Sie Einspruchsverfahren gegen Steuer- und Abgabenbescheide jeder Art durch.

Sollte ein Steuerbescheid unrichtig durch die Finanzverwaltung erlassen werden, vertreten wir Ihre Interessen im Rahmen des Einspruchsverfahrens. Unsere hohe fachliche Kompetenz führt im Regelfall dazu, dass die Finanzverwaltung fehlerhafte Bescheide im Rahmen des Einspruchsverfahrens ändert bzw. aufhebt.

Sofern die Finanzverwaltung zur Änderung der Bescheide im Einspruchsverfahren nicht bereit ist, führen wir für unsere Mandanten das Klageverfahren vor dem zuständigen Finanzgericht. Dabei wird das Klageverfahren immer durch den zuständigen Steuerberater in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt aus unserem Team geführt. Damit wird nicht nur die Einhaltung verfahrensrechtlicher Vorschriften, sondern auch die Aufbereitung des Sach- und Rechtsstandes für die Finanzrichter sichergestellt.

Falls erforderlich, vertreten wir Ihre Interessen auch ihm Rahmen eines etwaigen Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof.

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