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In einer globalisierten Wirtschaft produzieren und vertreiben fast alle mittelständischen Unternehmen Waren und Dienstleistungen dort wo sie günstigste Rahmenbedingungen vorfinden. Werden dabei konzerninterne Liefer- und Leistungsbeziehungen über die Grenze hinweg in Rechnung gestellt, prüfen die Finanzverwaltungen in den beteiligten Ländern regelmäßig, ob diese Verrechnungspreise in Art und Umfang dem entsprechen, was üblicherweise mit fremden Dritten vereinbart worden wäre (arm’s length principle). Erfüllen die Verrechnungspreise diese Bedingungen nicht, drohen neben teils empfindlichen Strafen auch eine Doppelbesteuerung durch einseitige Korrekturen bei der steuerlichen Gewinnermittlung.
Wir unterstützen Sie mit unseren Teams aus Steuerberatern und Rechtsanwälten bei der Konzeptionierung und Durchführung Ihrer Verrechnungspreis-Dokumentation und bei der Ausgestaltung von gruppeninternen Verträgen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Verteidigung von Verrechnungspreisen im Rahmen von Betriebsprüfungen und wirken an der Durchführung von internationalen Verständigungsverfahren mit. Uns geht es bei unserer Beratung auch darum, bestehende Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen, um für unsere international operierenden Mandanten die Höhe der Konzernsteuern zu reduzieren.
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