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Unternehmensbewertungen sind aus vielfältigen Gründen notwendig, z.B.
Kauf/Verkauf von Unternehmen oder UnternehmensanteilenVerschmelzung, Umwandlung, Zusammenführung oder Trennung von UnternehmenEintritt/Ausscheiden bzw. Abfindung von Gesellschaftern
Gemeinsam ist diesen Anlässen, dass sie alle zu einer Änderung der Eigentumsverhältnisse führen. Darunter ist zu verstehen, dass die Eigentumsrechte hinsichtlich des Anteils am Unternehmen von einer auf die andere Partei übergehen.
Andere mögliche Fälle von Unternehmensbewertungen sind:
Kreditwürdigkeitsprüfungenzur Ermittlung von Besteuerungsbemessungsgrundlagen Erbauseinandersetzungenim Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung (Shareholder Value)
Im Rahmen einer notwendigen Unternehmensbewertung stehen wir als Berater oder neutraler Gutachter zur Verfügung und ermitteln die entsprechenden Unternehmenswerte auf Basis nationaler und internationaler Standards. Dabei werden auf Grundlage der ermittelten Werte Simulationsrechnungen (z.B. Plan-Bilanz, Plan-Gewinn- und Verlustrechnung, Plan-Cash-Flow-Rechnung) zur weiteren Planungsanalyse erstellt.
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