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Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Unternehmensteilen erfordert neben der grundsätzlichen wirtschaftlichen Entscheidung hierzu die Lösung von steuerlichen und rechtlichen Problemen. Auch beim Unternehmenskauf ist daher eine unmittelbare Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten unabdingbar, da nur auf diese Weise die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fragen, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen werden, reibungslos geklärt werden können.
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