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WTG Unternehmergespräche 2007

 

Am 25. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats ist am 8. Juli 2007 erfolgt.

Am 4., 5. und 10. September 2007 fanden zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 und zur Schenkung- und Erbschaftsteuerreform die WTG-Unternehmergespräche in der Historischen Stadthalle Wuppertal statt, zu denen wir unsere Unternehmer-Mandanten und alle interessierten Unternehmer herzlich eingeladen haben.

Das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 führt für die Unternehmer zu weitreichenden Fragestellungen, darunter auch die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform: Kapitalgesellschaft, z.B. GmbH oder Personengesellschaft, z.B. GmbH & Co. KG?

Die nach unserer Bewertung allzu sehr hervorgehobenen Begünstigungen des Gesetzes werden durch die "Gegenfinanzierungsmaßnahmen" kompensiert, so dass die Gesamtrechnung zwar rechnerisch einen Vorteil für die Unternehmen im Saldo von lediglich EUR 5 Mrd. ergibt. Allerdings führen die Maßnahmen der Gegenfinanzierung, wie z. B. der beschränkte Abzug von Finanzierungsaufwendungen, die Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer sowie die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Leasingraten, zu beträchtlichen Mehrbelastungen. Dies kann im Einzelfall insbesondere bei Personengesellschaften zu einer Schlechterstellung gegenüber dem noch gültigen Steuerrecht führen.

Ab 1. Januar 2009 sollen Kapitalerträge bei Privatpersonen "nur" noch mit einer pauschalierten Abgeltungssteuer von 25 % belastet werden, die aber nicht nur die laufenden Erträge, sondern auch ohne zeitliche Befristung jegliche Veräußerungsgewinne umfasst. Auch hier stellt sich die Frage nach einer frühzeitigen Anpassung der privaten Vermögensanlagen.

Die Neufassung des Schenkung- und Erbschaftsteuergesetzes, zu dessen Kernstück die Neuregelung der Unternehmensnachfolge rechnet, lässt noch auf sich warten, nachdem dem Gesetzgeber durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes weitreichende Auflagen für die Bewertung und Begünstigung einzelner Vermögensarten gemacht wurden. Hier lassen sich gegenwärtig noch keine verlässlichen Prognosen über die künftigen Besteuerungsstrukturen machen, zumal bei der Neufassung des Gesetzes vor allem die Bundesländer als Gläubiger der Erbschaftsteuer in der Pflicht stehen. Die Untätigkeit des Gesetzgebers können Sie bei Ihrer Erbregelung nutzen.

Die Entwicklung der Gesetzgebungsverfahren verfolgen wir nicht nur über die Fachpresse für Sie. Wir sind auch in die Steuerfacharbeit des DIHK und des Steuerausschusses der IHK Wuppertal/Solingen/Remscheid sowie in Arbeitskreisen mit leitenden Damen und Herren aus der Finanzverwaltung aktiv eingebunden, sodass wir uns schon frühzeitig auf die anstehenden Gesetzesänderungen einstellen konnten.








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