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WTG Unternehmertag am 26. September 2008

 

Am 26. September 2008 hat die WTG Wirtschaftstreuhand KG Dr. Grüber & Co. im Rahmen des 2. WTG Unternehmertages in der Historischen Stadthalle Wuppertal ihre Mandanten und interessierte Gäste zum Thema

 

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

informiert.

 

Uns steht die größte Bilanzrechtsreform seit über 20 Jahren bevor. Das Bundesjustizministerium hat am 8. November 2007 den Referentenentwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz herausgegeben. Am 21. Mai 2008 hat die Bundesregierung den entsprechenden Regierungsentwurf verabschiedet, in dem sie die gegenüber dem Referentenentwurf geäußerte Kritik der Fachwelt teilweise berücksichtigt hat.

Das Gesetz wird Ihre Rechnungslegung vor neue Herausforderungen stellen.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs sind:

 

  • Erleichterung der Buchführungspflicht
  • Anhebung der Schwellenwerte der Größenklassen
  • Zukünftige Aktivierungspflicht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
  • Änderungen im Umfang der Herstellungskosten
  • Bewertung von Finanzinstrumenten zum Marktwert
  • Änderung der Rückstellungsbewertung; in die Rückstellungen gehen in Anlehnung an die IFRS zukünftige Preis- und Kostensteigerungen ein. Pensionsrückstellungen werden deutlich steigen
  • Abschaffung von Wahlrechten
  • Latente Steuern
  • Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit

 

 

Der größte Teil der neuen Vorschriften soll nach dem gegenwärtigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen. Teilweise ergeben sich Auswirkungen bereits für das Geschäftsjahr 2008.

 

In unserer Veranstaltung am 26. September 2008 haben wir zu den Veränderungen in den Bereichen

 

  • Anlagevermögen
  • Vorräte, latente Steuern
  • Rückstellungen
  • Pensionsrückstellungen
  • Lagebericht, Anhang
  • Konzernabschluss

 

referiert.

 

Die nächste Expertenanhörung ist für den 17. Dezember 2008 festgesetzt. Es wird erwartet, dass die Verabschiedung des Gesetzes nicht vor Februar 2009 erfolgt und damit das Gesetz für Veranlagungszeiträume nach dem 31. Dezember 2009 angewendet werden muss.

 

Sobald uns weitere Informationen über das Gesetzgebungsverfahren und die Umsetzung vorliegen, werden wir dies auf unserer Homepage veröffentlichen.

 

 




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